Wie Sie wahrscheinlich den Medien bereits entnommen haben, wurden die Ausgangsbeschränkungen zunächst bis zum 4. Mai weiter verlängert.
Ein Hinweis zur Einreise nach Deutschland: Die Fluggesellschaften verlangen von EU- und Drittstaatsangehörigen einen Wohnsitznachweis in Deutschland (Amtliche Meldebescheinigung), bei der Einreise nach Deutschland muss von diesem Personenkreis der Wohnsitz oder der dringende Grund der Einreise nachgewiesen werden. Alle nach Deutschland Einreisenden müssen sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden und eine 14-tägige Hausquarantäne einhalten. Informationen hierzu haben wir auf unserer Webseite verlinkt. Weiterhin zu Ihrer Information: Wir haben heute einen Landsleutebrief mit Hinweis auf eine mögliche Ausreisemöglichkeit per Fähre Ende nächster Woche versandt.
Falls Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gern an uns wenden.