Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das leitende Gremium der Gemeinde und tritt mindestens sechsmal im Jahr zusammen. Er besteht aus acht gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer/der Pfarrerin.
Der GKR unterstützt die Pfarrer in ihrem Dienst, organisiert, gestaltet und fördert die Gemeindearbeit. Außerdem ist er für die Finanzen verantwortlich und auch das vorgesetzte Gremium aller Mitarbeiter und Helfer. Alle Kirchenräte erfüllen ihre Aufgabe ehrenamtlich.
Unsere Satzung wird derzeit überarbeitet und im Anschluss hier veröffentlicht.